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AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

im Bereich PKW-Umbauten

Allgemein:

Alle Angebote gelten vorbehaltlich der technischen Machbarkeit. Solle ein Einbau in unserer Werkstatt nicht möglich sein, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatzleistungen gegenüber der AutoReha / Karsten Schulte-Derne (dies beinhaltet auch die Transportkosten bzw. eventuelle Verdienstausfälle).

Alle Angebote freibleibend. Gültig sind am Tage der Lieferung geltenden Listenpreise. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, für gewerbliche Kunden gelten 12 Monate als vereinbart. §439II wird für gewerbliche Kunden ausgeschlossen.

Sollte das KFZ während der Umbauarbeiten nachweislich beschädigt werden, haftet die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne für diese Schäden. Alle für den Fahrzeugumbau notwendigen Maßnahmen gelten hierbei natürlich nicht als Beschädigung. Hierzu zählen unter anderem auch Bohrungen an der Karosserie wie auch Anpassungsarbeiten an Teppichböden, Dämmatten oder Verkleidungsteilen. Im Falle einer Beschädigung hat der Kunde, für die Zeit welche die Reparatur inanspruch nimmt,  keine Ansprüche auf z.B. Verdienstausfälle oder Leihwagen, gegenüber der AutoReha / Karsten Schulte-Derne. Alle Reparaturen bei Fremdfirmen erfordern die schriftliche Genehmigung der AutoReha / Karsten Schulte-Derne. Für eine eventuelle Rückrüstung des Fahrzeugs, bzw. Erneuerung der für den Umbau veränderten Teile, können von der AutoReha / Karsten Schulte-Derne keine Kosten übernommen werden. Bei Instandsetzungs-, Änderungsarbeiten oder Garantieansprüchen bezüglich unserer Einbauten, sind die entsprechenden Arbeiten nur in unserer Werkstatt (Derner Straße 136; 44532 Lünen) durchführbar. Für einen entsprechenden Transport des Fahrzeugs sowie die Kosten muss der Kunde sorge tragen. Für eventuelle Verdienstausfälle in diesem Zusammenhang, hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatzleistungen. Alle Reparaturen bei Fremdfirmen erfordern die schriftliche Genehmigung der AutoReha / Karsten Schulte-Derne. Dies gilt auch für Reparaturen während der Garantiezeit. Für Reparaturen die nicht mit der AutoReha / Karsten Schulte-Derne abgesprochen wurden, werden keine Kosten übernommen. Bei Reparaturen durch eine Fremdfirma erlischt der Garantieanspruch auf das entsprechende Teil!  Die Bedienungsanleitung des PKW-Herstellers ist nach dem Umbau entsprechend weiterhin gültig. Konstruktionsänderungen durch die Fahrzeughersteller:

Da die Automobilhersteller die Fahrzeuge oftmals auch zwischen den großen Modellwechseln in Details ändern, ist es der AutoReha / Karsten Schulte-Derne nicht möglich den jeweils letzten Änderungsstand für alle Fahrzeuge zu kennen. Bitte prüfen Sie deshalb nach Erhalt der Umrüstteile deren Verwendung in Ihrem Fahrzeug. Sollten die gelieferten Teile nicht passen, informieren Sie uns bitte umgehend. Für Kosten, die durch erschwerten oder vergeblichen Einbau der Umrüstteile oder die für Änderungen an den Umrüstteilen entstehen sowie für Ausfallzeiten bzw. alle in diesem Zusammenhang stehenden Aufwendungen kommt die AutoReha / Karsten Schulte-Derne nicht auf. Der Käufer kann von seinem Recht auf Rückgabe der gelieferten Umrüstteile gebrauch machen. Ein Anspruch des Käufers auf Ersatzleistungen gegenüber der AutoReha / Karsten Schulte-Derne besteht nicht. Die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne kann für Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau hervorgerufen werden, keine Kosten übernehmen! Betriebserlaubnis:

Mit dem Einbau des Zusatzgerätes erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis für das Kraftfahrzeug. Um die Betriebserlaubnis zu erhalten muss das Fahrzeug gemäß §19.2/§21 der StVZO durch einen Sachverständigen der technischen Prüfstelle begutachtet werden. Nach erfolgreicher Abnahme erhalten Sie ein Gutachten, dessen Daten vom zuständigen Straßenverkehrsamt in die Zulassungsbestätigung Teil 1 übertragen werden. Die technische Abnahme durch den TÜV kann gegen Aufpreis durchgeführt werden. Die Eintragung beim Straßenverkehrsamt muss durch den Kunden erfolgen. Die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne übernimmt keine Folgekosten wenn die Abnahme durch den Fahrzeughalter nicht erfolgen sollte. Umbauort:

Wir behalten uns vor, dass der Umbau auch bei einem unserer Partner vorgenommen wird (Nur im Bereich der Bundesrepublik Deutschland). Sollte dies der Fall sein, so würde das Fahrzeug auf eigener Achse zum entsprechenden Umbauort bewegt werden. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, so muss dies bei der Auftragserteilung oder der Abgabe des Fahrzeugs mitgeteilt werden. Die Mehrkosten für die Überführung auf einem KFZ-Transporter müssten je nach Fall berechnet werden. Auftragserteilung:

Durch Auftragserteilung (schriftlich, mündlich oder fernmündlich) gilt, dass der Kunde sich über alle Fragen des Umbaus informiert hat und den Umbau mit all seinen Konsequenzen wünscht.

Der Kunde hat sich sowohl über Garantiefragen des KFZ-Herstellers informiert als auch über alle umbaubedingten Änderungen an seinem Fahrzeug und die Erfüllung eventueller Führerscheinauflagen. Dem Kunden ist bewusst, dass eventuell auch Originalteile wegen des Umbaus verändert werden müssen und sich die Umbauzeit durch technische Schwierigkeiten auch entsprechend verlängern kann. Schwenksitze:

Bei 4-/5-Türigen PKW ist ein Schwenksitz evtl. nicht zu 100% nutzbar, da die Türöffnung entsprechend klein ausfällt. Wichtiger Entscheidungspunkt hierbei ist die Körpergröße der Person, da mit dem Sitz gleichzeitig die Beine durch die Türöffnung müssen. Sollte sich nach dem Umbau Herausstellen, dass der Sitz durch den Kunden nicht wie gewünscht nutzbar ist  und das Fahrzeug zurückgerüstet werden soll, so sind die Arbeitskosten für Ein- und Ausbau komplett und die Teilekosten mit 20% des Neuwerts durch den Kunden zu tragen. Sitzumbauten / Nachrüstsitze bei PKW:

Sollte Ihr Fahrzeug in den vorhandenen Seriensitzen über Seitenairbags verfügen, so ist es erforderlich, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass der Sitz-Seitenairbag nach der Umrüstung eventuell nicht mehr vorhanden ist (je nach Modell des neuen Sitzes).

Die Stilllegung des Sitz-Seitenairbags erfolgt auf  Ihren ausdrücklichen Wunsch.

Durch die Umrüstung entfällt die Schutzfunktion des Airbags. Es kann bei einem Unfall unter Umständen zu Verletzungen kommen, die durch den aktiven Seitenairbag möglicherweise hätten verhindert oder vermindert werden können. Ausgebaute Sitze mit Airbag dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden, außer an einen entsprechenden Vertragshändler des PKW-Herstellers. Für die Lagerung der ausgebauten Sitze sind Maßnahmen für eine sichere Aufbewahrung zu treffen (siehe zweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Bei einer Rückrüstung auf den Seriensitz (z.B. beim Verkauf des Fahrzeugs) ist unbedingt eine Prüfung der vollen Funktionsfähigkeit des Airbags bei Ihrem Vertragshändler durchzuführen.

Für alle Schäden die in diesem Zusammenhang Auftreten übernimmt die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne keine Kosten. Führerscheinauflagen:

Bitte vergleichen Sie die angebotenen Einbauten mit Ihren Führerscheinauflagen. Auch sollten Sie bei fortschreitenden Krankheiten an die Zukunft denken. Leider können wir nur von aktuellen Auflagen und Ihren entsprechenden Angaben ausgehen. Die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne übernimmt keine Folgekosten bei fehlender Übereinstimmung oder wenn in Zukunft weitere Umbauten nötig werden. Sorgfaltspflicht des Kunden:

Der Kunde hat dafür sorge zu tragen, dass jede Person die das Fahrzeug führt über den Umbau und seine Funktionen informiert wird. Sollte ein Personen- oder Sachschaden aus einer fehlerhaften Bedienung oder versehentlichen Betätigung eines Zusatzgerätes resultieren, so übernimmt die Firma AutoReha / Karsten Schulte-Derne keinerlei der daraus resultierenden Kosten. Bei Verkauf des Fahrzeugs muss der Kunde entweder das Zusatzgerät ausbauen lassen oder dem Käufer die hier angesprochene Sorgfaltspflicht übertragen.

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